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Tabaksteuer auf Cannabis war ungerechtfertigt
Cannabisblüten mit weniger als 1 Prozent THC können in der Schweiz als Tabakersatz angeboten und konsumiert werden. Seit die Oberzolldirektion 2017 ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben hat, wurden sie bisher auch als Tabakersatzprodukte besteuert. Wie das Bundesgericht in einem letzten Dienstag publizierten Urteil festhält, ist diese Praxis so nicht zulässig. Für die Besteuerung von Cannabis fehlt eine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich um ein potentielles neues Steuersubstrat und für die Erhebung einer Steuer müsst zuerst eine entsprechende Grundlage geschaffen werden. Klage von Produzenten Die bisherige Praxis wurde von drei Schweizer Cannabis Produzenten als ungerechtfertigt angesehen und gerichtlich angeklagt. Noch im März...
CBD Hanf im Wert von 60 Millionen Schweizer Franken verraucht
Im Jahr 2018 haben Herr und Frau Schweizer CBD Hanf im Wert von mindestens 60 Millionen Franken verraucht. Es handelt sich nur um denjenigen Anteil an CBD Hanf, der gegenüber der eidgenössischen Zollverwaltung korrekt ausgewiesen und versteuert wurde. Gemäss SonntagsZeitung handelt es sich dabei um Steuereinnahmen von rund 15.1 Millionen Franken. Adrien Kay vom Bundesamt für Gesundheit schätzt, dass dies ungefähr 6 Tonnen CBD Hanf entspricht. Die effektiv umgesetzte Menge dürfte nochmals deutlich höher liegen. Insidern zu folge wird in der Schweiz bis zur Hälfte des CBD Hanfes nicht korrekt versteuert.